Privatkredit
Privatkredit
Bei einem Privatkredit wird dem Kreditnehmer nicht von einem Gewerbe oder einer staatl. Bank Geld zur Verfügung gestellt, sondern von einer Privatperson. Mißverstanden kann der Begriff dadurch werden, dass der Privatkredit manchmal auch als anderes Wort für Konsumentenkredit verwendet wird, bei dem es sich um einen Ratenkredit handelt.
Ab wann spricht man von einem Privatkredit?
Von einem Privatkredit spricht man dann, wenn der Kreditgeber dies nicht gewerbsmäßig macht oder in einem Umfang, der einem auf kaufmännische Weise ausgestatteten Gewerbebetrieb erfordert.
Welche Risiken bürgt ein Privatkredit?
Wird ein Privatkredit vergeben, so kann dies, anders als bei Bankkrediten, formlos gemacht werden. Dadurch kann es bei Rückforderungen oder Streitigkeiten zu einem Beweisproblem kommen. Generell empfielt es sich deshalb auch mit Verwandten und Bekannten trotzdem einen Vertrag schriftlich aufzusetzen, damit später keine Unklarheiten bestehen. Der nächste Risikofaktor besteht darin, dass vermehrt Kunden die bereits eine Ablehnung durch eine Bank erfahren haben oftmals auf der Suche nach einem Privatkredit sind. Hier ist das Kreditrisiko deutlich erhöht, da Kreditablehnungen bei Banken meist auf fehlendeBonität zurückzuführen sind.
Gibt es rechtliche Rahmenbedingungen?
Bei einem Privatkredit bestehen im großen und ganzen in etwa die selben Vorschriften wie bei einem Bankredit. Änderungen sind vor allem, dass es für den Kreditnehmer keine Formvorschriften für den Verbraucherdarlehnsvertrag gibt sowie der Wegfall von Kündigungsschutzregeln. Dies hat den Vorteil, dass solch eine Art von Kredit ohne viel Bürokratie gegeben werden kann. Allerdings kann es wie oben bereits erwähnt auch zu unvorhergesehen Risiken bzw. Streitigkeiten führen.